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Für Bauherren und Investoren ist die Wahl des passenden Vertrages eine der wichtigsten Entscheidungen. Abhängig von den gestellten Anforderungen an Planung und Bauausführung gibt es in der Schweiz drei bewährte Vertragsmodelle:
Doch welcher Vertrag passt zu Ihrem Bauprojekt? Hier erhalten Sie einen Überblick.
Ein Generalplaner (GP) wird in der Regel bei komplexen Bauprojekten eingesetzt. Er übernimmt die gesamte Planung und koordiniert alle Fachplaner – von Architekten und Ingenieuren bis hin zu Spezialisten für Haustechnik, Brandschutz oder Gewässerschutz. Als Bauherr haben Sie nur einen Ansprechpartner und schliessen mit dem GP einen Generalplanervertrag ab.
Nach Abschluss der Planung übernimmt der Generalunternehmer (GU) die schlüsselfertige Bauausführung und koordiniert alle Bauarbeiten. Er steuert die Baustelle, überwacht Termine, Kosten und Qualität und beauftragt Unternehmen für Spezialarbeiten wie Haustechnik oder Elektroinstallationen. Als Bauherr haben Sie nur einen Ansprechpartner, der alle Gewerke organisiert und überwacht. Die vertragliche Grundlage bildet der Generalunternehmervertrag (Werkvertrag).
Ein Totalunternehmer (TU) übernimmt sowohl die Planung als auch die Bauausführung und bietet Ihnen als Bauherr eine schlüsselfertige Gesamtlösung aus einer Hand. Ihr Eigenaufwand ist bei diesem Modell minimal, da der TU die Verantwortung für Qualität, Termine und Kosten trägt. Er schliesst Verträge mit Planern und Ausführenden ab und koordiniert alle Arbeiten.
Idealerweise wird der TU bereits in der Bauprojektphase einbezogen, um eine effiziente Planung und Umsetzung zu gewährleisten. Ausnahmen sind möglich und in der Praxis verbreitet. Als Bauherr haben Sie nur einen zentralen Ansprechpartner – den TU. Die vertragliche Grundlage bildet der Totalunternehmervertrag (Werkvertrag).
Anzahl Ansprechpartner:
Ein Ansprechpartner für Planung
Effizienz:
Optimierte Gesamtplanung
Risiko und Verantwortung:
GP trägt Verantwortung für Gesamtplanung und garantiert für Termine, Kosten und Qualität
Haftung und Garantie:
GP haftet für alle Planungsleistungen
Vertragliche Grundlage:
Generalplanervertrag
Anzahl Ansprechpartner:
Ein Ansprechpartner für Bauausführung
Effizienz:
Effizienter Bauablauf durch zentrale Steuerung
Risiko und Verantwortung:
GU trägt Verantwortung für Ausführung und garantiert für Termine, Kosten und Qualität
Haftung und Garantie:
GU haftet für alle Ausführungsleistungen
Vertragliche Grundlage:
GU-Werkvertrag
Anzahl Ansprechpartner:
Ein Ansprechpartner für Planung & Ausführung
Effizienz:
Höchste Effizienz, da TU alle Schnittstellen koordiniert
Risiko und Verantwortung:
TU trägt Gesamtverantwortung und garantiert für Termine, Kosten und Qualität
Haftung und Garantie:
TU haftet für Planung & Ausführung
Vertragliche Grundlage:
TU-Werkvertrag
Die Wahl des passenden Vertrags ist entscheidend für den Erfolg Ihres Bauprojekts. Vertrauen Sie auf einen erfahrenen GP, GU oder TU und prüfen Sie vor Vertragsabschluss seine Referenzen und Bonität. Eine fundierte Beratung hilft, Risiken zu minimieren, Kosten zu optimieren und die beste Lösung für Ihr Bauprojekt zu finden.
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