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Bauleiter mit weissen Helmen auf der Baustelle

Total­unternehmer

Die Gesamt­lösung für Ihr Bau­projekt

Mit einem Totalunternehmer (TU) übertragen Sie das gesamte Risiko für Termine, Kosten und Qualität an uns. Wir übernehmen alle Leistungen – von der Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe Ihres Bauprojekts. Grundlage ist ein TU-Werkvertrag, der sämtliche Details verbindlich regelt. Als Bauherr profitieren Sie von einem zentralen Ansprechpartner, der die Prozesse koordiniert und Ihnen maximale Sicherheit bietet.

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Mass­ge­schnei­der­te Planung für Ihren Projekt­erfolg

Die Zusammenarbeit mit einem Totalunternehmer beginnt idealerweise schon in der frühen Planungsphase. So können Ihre Anforderungen präzise berücksichtigt, potenzielle Herausforderungen frühzeitig erkannt und ressourcenschonende Lösungen entwickelt werden. Diese integrative Herangehensweise gewährleistet einen reibungslosen Ablauf und minimiert Verzögerungen oder unerwartete Kosten.

Total­unternehmer­vertrag

Planung und Aus­führung aus einer Hand.

Organigramm einer Totalunternehmung

Das TU-­Modell: Ihre Vorteile auf einen Blick

Komplette Ver­antwortungs­über­nahme: 

Wir tragen die volle Verantwortung für Planung und Ausführung und sichern Ihnen die vereinbarte Qualität, Kosten und Termine verbindlich zu.

Hohe Effizienz: 

Wir koordinieren die verschiedenen Schnittstellen und vermeiden so Verzögerungen und Missverständnisse. Besonders bei Grossprojekten verhindert dies hohe Zusatzkosten und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf. Durch eine einzige Vertragsbeziehung sparen Sie Ressourcen und reduzieren Ihren Zeitaufwand.

Kosten­sicher­heit durch Pauschal­preis:

Ein festgelegter Pauschalpreis garantiert Ihnen volle Kostensicherheit. Auf Wunsch setzen wir auch ein Kostendach mit Bonus-Malus-Option um. Unsere Leistungen sind durch Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien abgesichert.

Bündelung von Kompetenzen:

Wir arbeiten bevorzugt mit erfahrenen, regionalen Unternehmen und schliessen Verträge direkt mit ihnen ab. Bei Bedarf erhalten Sie ein vertraglich zugesichertes Mitspracherecht bei der Auswahl der Projektpartner.